Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Wer auf der GGL Whitelist steht
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Wer in Deutschland Sportwetten anbieten will, braucht eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Was so selbstverständlich klingt, ist die Folge eines jahrelangen Rechtsstreits: Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Heute führt die Behörde mit Sitz in Halle (Saale) eine öffentliche Liste, die Whitelist, auf der jeder Anbieter verzeichnet ist, der in Deutschland legal Wetten annehmen darf.

Stand der Daten: 19. Oktober 2026. Geprüft gegen die GGL-Whitelist (Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter) und die Tätigkeitsberichte 2024/2025 der Behörde.
Die Rechtslage: was eine deutsche Erlaubnis ist und was nicht
Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis ist keine Marketing-Plakette. Sie wird nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021) von einer einzigen Behörde vergeben und überwacht, der GGL. Eine erste Erlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1); die Whitelist zeigt das Datum der Erteilung, kein Enddatum. Wer hier eine Gültigkeit prüfen will, schaut auf das Erstdatum und auf das Datum etwaiger Folgeerlaubnisse.

Die Liste selbst arbeitet nicht mit dem Wort „Lizenz“. Die GGL spricht von „Erlaubnis“, die zuständige Aufsicht von „Erlaubnisinhaber“. Wer auf der Liste steht, darf in Deutschland Sportwetten veranstalten oder vermitteln. Wer nicht auf der Liste steht, tut es unerlaubt, gleichgültig welche Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ihm eine Broschüre ausstellt. Die GGL warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten; der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verlorene Einsätze zurückzahlen müssen, und der Generalanwalt hält das in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzlich für möglich, sofern die Behörde nicht zugesichert hat, die Pflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Was die Erlaubnis abdeckt, ist schmaler, als Werbung vermuten lässt. Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt Sportwetten. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele deckt virtuelle Automatenspiele. Wer bei einem lizenzierten Anbieter spielt, sieht im Wettprogramm genau die Märkte, die die GGL nach § 21 Abs. 5 freigegeben hat; wer Slots spielen will, spielt unter einer anderen Erlaubnis desselben Halters. Live-Wetten sind nur während eines laufenden Ereignisses erlaubt, auf das Endergebnis oder auf seltene Komponenten wie das nächste Tor oder den nächsten Satz, niemals auf den nächsten Punkt oder den nächsten Korb.
Was eine Erlaubnis nicht abdeckt, sagt § 21 Abs. 1a deutlich: Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wettprogramme unterhalb der 3. Liga fallen nach GGL-Praxis unter das Amateurverbot; E-Sports zählt nach GGL nicht als Sport, lizenzierte E-Sports-Wetten gibt es in Deutschland nicht; Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind unzulässig; über die Zulässigkeit virtueller Sportereignisse steht nichts fest.
Was OASIS und LUGAS konkret bedeuten
Eine deutsche Erlaubnis verpflichtet den Anbieter zu zwei technischen Anbindungen, die für die Spielenden weitgehend unsichtbar laufen und trotzdem jeden Klick rahmen. OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV; bei Registrierung und Login wird abgeglichen, ob ein Sperreintrag besteht. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die spielende Person einen Zeitraum benennt, sonst mindestens ein Jahr. LUGAS führt die Aktivitätsdatei und die Limitdatei; das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 beträgt ohne weitere Nachweise 1.000 €, abgerechnet wird kalendermonatlich über die Limitdatei, ein einzelner Anbieter kann es gegen wirtschaftlichen Nachweis auf bis zu 10.000 € anheben, in Ausnahmen auf bis zu 30.000 € für höchstens ein Prozent der aktiven Spielenden. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen. Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h verboten, die Aktivitätsdatei verhindert es technisch. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst für 24 Stunden eine sofortige Sperre aus.
Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Das ist der Grund, warum dort höhere Limits möglich sind und warum eine Sperre dort nur für diesen einen Anbieter gilt.
Die Sportwettensteuer und wer sie zahlt
Die Sportwettensteuer steht in §§ 16 bis 25 RennwLottG und beträgt 5,3 %, berechnet auf einen Bemessungsgrundlage, die um die Steuer selbst bereinigt ist; das sind etwa 5,03 % des eingesetzten Betrags. Sie wird nach § 19 vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht von der spielenden Person. Ob und wie sie an die Kundschaft weitergegeben wird, ist eine unternehmerische Entscheidung jedes Anbieters, die sich aus seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, nicht aus dem Gesetz. Wer wissen will, was bei einem konkreten Anbieter vom Einsatz abgeht, liest die AGB dort, nicht die Steuernorm. Die Steuer gilt auch für unerlaubte Anbieter, eine gezahlte Steuer ist deshalb kein Lizenznachweis.
Der Markt: Zahlen aus den Tätigkeitsberichten
Die GGL hat den Sportwettenmarkt mit deutscher Erlaubnis 2024 vermessen. 32 Veranstalter hatten eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, 13 davon hybrid für den stationären und den Internetvertrieb, 19 nur für das Internet; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Online liefen 28 aktive Seiten, stationär rund 2.300 Wettvermittlungsstellen, die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für ihren Vertriebsweg noch eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2024. Die Bruttospielerträge der lizenzierten Sportwettenanbieter beliefen sich 2024 auf 1.963 Mio. €, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr, die zugrundeliegenden Wetteinsätze auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % (2023: 78 %). 78 % der Einsätze entfielen auf Fußball, dann Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Pre-Match- und Live-Wetten verteilten sich 47 % zu 53 %.
Die Kanalisierungsquote, also der Anteil der Wetteinsätze, der bei erlaubten Anbietern landet, gibt die GGL mit unterschiedlichen Werten an, je nachdem welche Datenbasis zugrunde liegt. Für den Gesamtmarkt 2024 nennt die Behörde 77 %, 23 % des Marktvolumens entfielen demnach auf unerlaubte Angebote. Eine Steuerdatenanalyse für das Jahr 2022 hatte zuvor für den Sportwettenmarkt allein eine Quote von deutlich über 95 % ergeben, der illegale Anteil lag dort unter fünf Prozent. Die Zahlen reden über unterschiedliche Märkte und nicht über denselben Zeitraum; ein Leser, der die Kanalisierung bewerten will, schaut auf die Definition, die der jeweiligen Zahl beigefügt ist. Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL stieg jedenfalls von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025; 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar.
Was eine Lizenz die Spielenden konkret kostet
Lizenz kostet Wahlfreiheit: Wer die 1.000 €-Grenze des Monatslimits akzeptiert, hat eine geringere Auswahl an Märkten, weil Live-Wetten nur auf das Endergebnis und seltene Komponenten erlaubt sind und das Wettprogramm unterhalb der 3. Liga leerer wird. Lizenz kostet Zeit: Vor der vollständigen Verifizierung darf ein Anbieter nach § 6a höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung spielen lassen, danach wird die Identität geprüft. Lizenz kostet Zahlungswege: Gezahlt werden darf nach § 6b Abs. 4 nur von einem Konto, das auf den Namen der spielenden Person lautet und bei einem Geldwäschegesetz-pflichtigen Institut geführt wird, anonyme Zahlungsmittel sind damit praktisch ausgeschlossen, was Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Produkte aus dem lizenzierten Sportwettenmarkt in Deutschland herausnimmt.
Lizenz spielt im Gegenzug Verlässlichkeit zurück: Guthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, bei Kontoschließung wird das Guthaben nach § 6b Abs. 6 bis 7 innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt, OASIS greift überall, LUGAS verhindert paralleles Spielen, der Anbieter unterliegt der Aufsicht der GGL, Werbung unterliegt § 5, und im Streitfall ist der deutsche Rechtsweg eröffnet.
Was eine Erlaubnis den Buchmacher kostet
Wer als Anbieter auf der Whitelist steht, hat einen verwaltungstechnischen Vorlauf hinter sich, der über das Marketing-Vokabular hinausgeht. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist die zuständige Stelle für die Erlaubniserteilung im Internetvertrieb; eine Folgeerlaubnis wird nach einer ersten Fünf-Jahres-Periode notwendig und ist an eine erneute Prüfung gebunden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, organisatorische und sicherheitstechnische Eignung sowie die Zuverlässigkeit der handelnden Personen umfasst. Wer im November 2020 eine Erlaubnis erhalten hat, braucht also seit dem Spätherbst 2025 eine Folgeerlaubnis, andernfalls ist der Whitelist-Eintrag zu streichen.
Die laufende Aufsicht entzerrt die Pflichten nicht: Anbieter müssen OASIS anbinden und die Limitdatei sowie die Aktivitätsdatei bedienen, paralleles Spielen unterbinden, Ein- und Auszahlungen über eigene, verifizierte Konten abwickeln, das Wettprogramm eng am § 21 ausrichten, aktive Sportler und Funktionäre nicht werblich einsetzen, Affiliate-Vergütung ohne Provisionsmodi zahlen, die Wetten vor sich auf das Endergebnis oder auf seltene Komponenten im laufenden Spiel beschränken und das Einzahlungslimit monatlich automatisiert abfragen. Das ist der Grund, warum die Whitelist mit den Jahren stark gewachsen ist, aber im Verhältnis zur Gesamtzahl der Online-Buchmacher auf dem Weltmarkt klein bleibt: Wer sich die Mühe macht, hier zu stehen, akzeptiert eine Disziplin, die viele ihrer Mitbewerber nicht akzeptieren.
Überblick: die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht führt die Anbieter aus der Whitelist auf, die im deutschen Markt ein nennenswertes Sportwettenangebot zeigen. Die Reihenfolge folgt der Reihenfolge der Whitelist, nicht einer Bewertung von Quoten oder Bonusbedingungen. Die Spalten sind absichtlich eng: Wer eine Sportwetten-Erlaubnis hat und seit wann, ist die einzigeInformation, die sich aus der Whitelist 1:1 ablesen lässt; was ein Anbieter an Quoten, Bonusbedingungen oder Zahlungswegen zeigt, steht in den jeweiligen Abschnitten unten.
| Anbieter | Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Bet3000 | Whitelist-Eintrag, Inhaberin I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Winamax | Whitelist-Eintrag, Inhaberin WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Tipico | Whitelist-Eintrag, Inhaberin Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | Whitelist-Eintrag, Inhaberin Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | Whitelist-Eintrag, Inhaberin NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| LeoVegas | Whitelist-Eintrag, Inhaberin LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Whitelist-Eintrag, Inhaberin Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | Whitelist-Eintrag, Inhaberin Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | Whitelist-Eintrag, Inhaberin Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| NEO.bet | Whitelist-Eintrag, Inhaberin Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
Drei Beobachtungen, die der Blick auf die Tabelle zulässt: Die ältesten Erlaubnisse datieren alle auf den 9. Oktober 2020, damals konnten die ersten Verfahren abgeschlossen werden. LeoVegas ist erst seit dem 21.10.2024 auf der Liste, hat also einen deutlich kürzeren Whitelist-Vorlauf als die Wettbewerber. Bet3000 wiederum hat seine Ersterlaubnis erst am 22.04.2026 erhalten, gehört damit zu den jüngsten Eintragungen und steht zugleich als juristisch vollständig lizenzierter Anbieter vor älteren Wettbewerbern. Inhaber sind durchgehend Gesellschaften mit Sitz in Malta, was aus der Europäischen Union heraus die aufsichtsrechtliche Kooperation erleichtert, aber rechtlich irrelevant ist: Maßgeblich ist die Erlaubnis nach dem GlüStV, nicht der Sitz des Halters.
Was die Erlaubnis für Werbung und Bonus bedeutet
Werbung für Glücksspiel in Deutschland ist nach § 5 Abs. 7 nur Inhabern einer Erlaubnis erlaubt. Eine Tageszeiten-Sperre von 06:00 bis 21:00 Uhr greift nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich für Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht für Sportwetten. Was auch für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung desselben Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung, die sich an Umsatz, Einzahlung oder Einsatz orientiert. Damit ist die Bonusmechanik nicht verboten, sie ist nur an Regeln gebunden, die sich aus dem GlüStV und der individuellen Erlaubnis ergeben; konkrete Beträge, Umsatzfaktoren und Mindestquoten kommen aus den Geschäftsbedingungen jedes Anbieters.
Im Werbe-Vokabular schillert vieles, was die Statistik nicht hergibt. „Gratiswette“, „Risikofreie Wette“, „100 % Bonus“ sind Begriffe, die ein Anbieter vergibt und die in seinen AGB eine konkrete Form annehmen. Wer einen Bonus einlöst, sollte prüfen, ob der Einsatz der qualifizierenden Wette zurückgezahlt wird, wie oft Bonus- und Einzahlungsbetrag umgesetzt werden müssen, welche Mindestquote gilt und welche Fristen laufen. Eine qualifizierende Wette zu Quote 1,80 verliert statistisch häufiger als eine zu Quote 1,50, und ein höherer Umsatzfaktor verlängert die Zeit, in der das Geld auf dem Wettkonto gebunden ist. Das gilt für jeden Anbieter, hier wie dort.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Was eine Erlaubnis kann und was ein Anbieter daraus macht, sind zwei verschiedene Fragen. Die folgenden Abschnitte lesen die Whitelist-Information und ergänzen, was die Erlaubnis für die praktische Nutzung bedeutet. Bonusbedingungen, Quotenprofile und Zahlungswege werden nicht in Tabellenform wiederholt; sie stehen, soweit sie für die jeweilige Marke dokumentiert sind, im laufenden Text.
Bet3000
Bet3000 ist auf der Whitelist mit der Domain Bet3000.de verzeichnet, Inhaberin ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Die Erlaubnis datiert auf den 22.04.2026, was Bet3000 zu den jüngsten Ersteinstiegen auf der Whitelist macht, ohne dass die Marke selbst neu wäre; bet3000 ist über viele Jahre als stationärer Wettanbieter in Deutschland aufgetreten, der Schritt ins Internet ist die Antwort auf den GlüStV, der seit Juli 2021 die Online-Erlaubnis an dieses Regime bindet. Für eine spielende Person bedeutet das: Wer sich bei Bet3000.de registriert, spielt unter einem Anbieter, dessen Whitelist-Eintrag zum Zeitpunkt der Aufnahme nur wenige Monate alt ist und dessen Plattform im Geltungsbereich des deutschen Aufsichtsrechts steht. Wer auf das stationäre Angebot zurückgreift, ist ohnehin unter dem Hybrid-Modell lizenziert. Inhaberin ist eine maltesische Gesellschaft, was die aufsichtsrechtliche Erreichbarkeit erleichtert, aber rechtlich nicht ins Gewicht fällt: Maßgeblich ist der Whitelist-Eintrag.
Winamax
Winamax ist eine französische Marke, die seit 2021 in Deutschland lizenziert ist; Erstdatum der Erlaubnis ist der 29.06.2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 08.12.2022 erteilt. Aufsichtlich zuständig ist die GGL, erteilt wurde die Erlaubnis vom Regierungspräsidium Darmstadt. Winamax gehört damit zu den frühen Online-Erlaubnisinhabern und hat bereits zwei Erlaubniszyklen durchlaufen. Wer Winamax nutzt, sollte im Hinterkopf behalten, dass die Marke ihren Ursprung im französischen Online-Poker-Markt hat und entsprechend casino- und poker-nahe Angebote in petto hat; die Sportwetten-Erlaubnis greift davon unabhängig und ist in der Whitelist separat ausgewiesen.
Tipico
Tipico ist einer der bekanntesten Namen im deutschen Sportwettenmarkt und auf der Whitelist mit Erstdatum 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 09.12.2022 verzeichnet. Das Unternehmen steht zugleich im Zentrum einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über die Frage, ob Spielerinnen und Spieler, die zwischen 2013 und 2018 ohne deutsche Erlaubnis bei Tipico gewettet haben, ihre Einsätze zurückfordern können. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof diese Frage am 25. Juli 2024 vorgelegt, der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 grundsätzliche Rückzahlungspflichten für möglich gehalten, eine Entscheidung des Gerichtshofs steht aus. Das ist eine Erinnerung daran, dass eine aktuelle Whitelist-Erlaubnis nichts über die zivilrechtliche Lage vor 2020 sagt, und es ist der Grund, warum die Erlaubnis bis 2020 nur eine war, die das Verfahren erst möglich machen konnte.
Sportingbet
Sportingbet tritt seit dem 21.12.2022 mit einer Folgeerlaubnis auf, die Ersterlaubnis datiert auf den 09.10.2020. Die Marke gehört zu den Säulen des frühen Online-Glücksspiels in Europa und hat ihre deutsche Online-Erlaubnis mit der gleichen Welle erhalten wie Tipico, AdmiralBet und NEO.bet; eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist seit dem 15.11.2022 verzeichnet, was die Trennung der Erlaubnisse innerhalb einer Marke deutlich macht: Wer bei Sportingbet Slots spielt, spielt unter einer anderen Erlaubnis als die, die für die Sportwette greift.
Sportwetten.de
Der Name des Anbieters ist zugleich der Markenname, was gelegentlich für Verwechslungen mit der Behörde sorgt. Inhaberin ist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta; Erstdatum der Erlaubnis ist der 19.11.2020, eine Folgeerlaubnis datiert auf den 16.12.2022. Die GGL führt eine eigene Liste unter glücksspiel-behoerde.de, während der Anbieter unter Sportwetten.de erreichbar ist.
LeoVegas
LeoVegas ist seit dem 21.10.2024 auf der Whitelist, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 27.02.2023. LeoVegas gehört damit zu den neueren Eintragungen unter den etablierten Marken, was in der Whitelist-Statistik auffällt: Die Marke ist älter als ihre deutsche Sportwetten-Erlaubnis, weil der GlüStV 2021 für eintreffende Anbieter einen neuen Anlauf verlangte. Wer sich für LeoVegas entscheidet, sollte wissen, dass die Marke im Kern Casino-Anbieter ist; die Sportwette kommt ergänzend hinzu, nicht umgekehrt. Das zeigt sich am Wettprogramm und an der Schwerpunktsetzung der Plattform, weniger an der Quote.
AdmiralBet
AdmiralBet führt drei Erlaubnisdaten auf der Whitelist: 09.10.2020 als Erstdatum, 13.12.2022 und 29.07.2024 als Folgeerlaubnisse; die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist seit dem 28.09.2022 verzeichnet. Drei Daten markieren drei Erlaubniszyklen oder -verlängerungen, was innerhalb der Whitelist ungewöhnlich viele Einträge sind und darauf hindeuten, dass der Anbieter sein Angebot im deutschen Markt in Wellen ausgebaut hat. Der Hintergrund von AdmiralBet ist der österreichische Glücksspielkonzern Novomatic, dessen deutscher Auftritt in der Whitelist über die Greentube Betting Malta Limited organisiert ist; das ist ein typisches Konstrukt, das die aufsichtsrechtliche Erreichbarkeit aus Malta heraus ermöglicht, ohne dass die Marke in Deutschland heimisch wäre.
bet-at-home
Bet-at-home trägt das Erstdatum 02.11.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 auf der Whitelist, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele ist seit dem 28.12.2022 verzeichnet. Die Marke gehört zu den frühen Online-Sportwetten-Anbietern im deutschsprachigen Raum und ist entsprechend eingeführt; wer sie nutzt, hat es mit einem Anbieter zu tun, der die erste Welle der Online-Erlaubnis mitgemacht hat und bereits eine Folgeerlaubnis erhalten hat. Das ist ein Indikator, kein Versprechen: Eine Folgeerlaubnis bestätigt, dass die Aufsicht den Anbieter erneut geprüft hat, sie sagt nichts über Quoten, Bonus oder Tempo.
Betano
Betano ist eine Marke der Kaizen Gaming-Gruppe, der Hintergrund ist die Stoiximan-Seite, ein griechisch-zypriotischer Anbieter, der mit Betano über die Betkick Sportsbetting Limited in den deutschen Markt getreten ist. Erstdatum ist der 19.02.2021, eine Folgeerlaubnis datiert auf den 16.12.2022. Wer Betano nutzt, hat es mit einem Anbieter zu tun, der im südosteuropäischen Markt verwurzelt ist und über eine österreichische Servicegesellschaft verfügt; das hat Folgen für die Live-Quote und das Wettprogramm in unteren Ligen, weniger für die Frage, ob die Erlaubnis in Deutschland gilt, denn die gilt unabhängig von der Herkunft des Halters.
NEO.bet
NEO.bet trägt das Erstdatum 09.10.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 22.12.2022, Inhaberin ist die Greenvest Betting Limited mit Sitz in Malta. NEO.bet gehört zur ersten Welle der Online-Erlaubnisse und richtet sich nach eigenem Auftritt an eine sportwetten-affine Zielgruppe, die Wert auf ein vielfältiges Wettprogramm legt, weniger an Gelegenheitsspielende. Die Whitelist-Information sagt dazu nichts; sie bestätigt nur die Erlaubnis und das Datum. Was die Marke vom Wettbewerb unterscheidet, muss jede spielende Person selbst prüfen, am besten vor der ersten Einzahlung.
Was eine Lizenz im konkreten Fall ändert
Die Lizenz verändert, was ohne sie nicht geht. Vier Punkte, die im Alltag mit Wettkonto und Wettschein tatsächlich greifen: Erstens setzt das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat eine harte Kappe, eine Selbstauskunft kann sie anheben, eine Senkung greift sofort. Zweitens verhindert die Aktivitätsdatei das parallele Spielen; wer parallel bei zwei Anbietern spielen will, scheitert an der LUGAS-Schnittstelle. Drittens gilt ein konsequenter Panikbutton: 24 Stunden Sperre auf Knopfdruck, ohne Begründung, ohne Wartezeit. Viertens ist die Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen gebunden, anonymes Krypto und Prepaid fallen heraus. Das ist die Disziplin, die die Lizenz mit sich bringt; sie ist der Grund, warum sie als Werbung Vorteile bringt, aber im Alltag einer spielenden Person Entscheidungen abnimmt oder aufzwingt, die ohne Lizenz nicht bestehen würden.
Wer ohne Lizenz spielt, spielt ohne Auffangnetz
Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ist im Geltungsbereich des GlüStV keine Werbung, kein Vertrauensbeweis und kein Schutzschild. Sie bedeutet für eine spielende Person in Deutschland: kein OASIS-Anschluss, keine LUGAS-Datei, kein deutsches Einzahlungslimit, keine Auszahlungspflicht innerhalb von fünf Werktagen, kein Treuhandkonto, kein aufsichtsrechtlicher Eingriff bei Streit, kein deutsches Beschwerdeverfahren. Die GGL spricht in diesem Zusammenhang von „unerlaubten Angeboten“ und ordnet die Teilnahme als Ordnungswidrigkeit ein; strafrechtlich ist nach §§ 284, 285 StGB die Veranstaltung und das Bewerben solcher Angebote sanktioniert, die Verfolgung einzelner Spielender ist nicht etabliert. Was bleibt, ist die ungemütliche Frage, was ein Anbieter ohne Erlaubnis mit Verlusten macht, wenn diese zurückgefordert werden, und die Statistik belegt, dass die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit Tipico nur eine sichtbare Spitze einer größeren Bewegung ist.
Was eine Einzahlung von 1.000 € statistisch kostet
Wer mit einer Lizenz spielt, zahlt die Lizenz mit, das lässt sich zeigen. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit beträgt ohne weiteren Nachweis 1.000 € pro Kalendermonat; das ist die Standardeinstellung der LUGAS-Limitdatei. Wird dieser Betrag in einem Monat vollständig eingesetzt und angenommen, entspricht das einem Umsatz, der in der Logik der Buchmacher die Wetteinsätze darstellt; die Frage, was das statistisch kostet, hängt davon ab, auf welchen Märkten das Geld umgesetzt wird. Ein einfacher zwei-Wege-Markt mit beiden Seiten zu Quote 1,90 ergibt eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), grob 52,6 %, und damit eine Marge von rund 47,4 % auf diesem Markt. Bei einem Umsatz von 1.000 € liegt der erwartete Verlust entsprechend bei rund 474 €. Wer konservativer wettet, also Märkte mit Auszahlungsquoten um 90 % ansteuert, sinkt der erwartete Verlust auf etwa 100 € im Monat. Wer aggressiver spielt, etwa Märkte mit Auszahlungsquoten unter 80 %, steigt er auf 200 € und mehr. Der Wert ist eine Größenordnung, kein Versprechen: Eine einzelne Wette kann alles oder nichts zurückzahlen, der Erwartungswert ergibt sich erst über die Gesamtheit der Einsätze.
Eine Einzahlung von 1.000 € im Monat ist also nicht automatisch ein Verlust von 1.000 €; sie ist ein Verlust, der irgendwo zwischen null und der vollen Einzahlung liegt, je nachdem wie gespielt wird. Wer das Limit bewusst ausreizt, sollte wissen, dass er nicht nur gegen den Buchmacher, sondern auch gegen den eigenen Verlustpfad spielt; LUGAS protokolliert jeden Einsatz, OASIS protokolliert jeden Login, und die Aufsicht kann lesen, was passiert.
Spielerschutz: was die Lizenz an Schutz mitbringt
Spielerschutz und Suchtprävention sind im GlüStV seit 2021 als eigene Säule verankert. Maßgeblich sind die §§ 4 bis 8a, die das Einzahlungslimit, die Anbieterdatei, die Sperrsysteme und die Werbebeschränkungen regeln. Die GGL beaufsichtigt das alles und führt die Sperrdatei OASIS, deren Wirksamkeit sich an der steigenden Zahl der Eintragungen ablesen lässt; genauere Zahlen veröffentlicht die Behörde in ihren Tätigkeitsberichten. Was eine spielende Person im Alltag sieht, sind drei Mechanismen, die sich überlagern: die Anbieter-eigene Realität der 18-Jahres-Grenze und der Ausweiskontrolle, die systemische Realität der OASIS-Sperre und die LUGAS-Begrenzung, und die persönliche Realität des Panikbuttons, der nach § 6i Abs. 3 eine 24-Stunden-Sperre auf Knopfdruck auslöst.

Wer sich selbst oder andere gefährdet sieht, kann sich an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter der Telefonnummer 0800 1 372 700 wenden; die Nummer ist kostenfrei und anonym. Auch das ist Teil des deutschen Lizenzregimes, das eine Anlaufstelle nicht erst schaffen muss, sondern voraussetzt. Wo ein lizenzierter Anbieter fehlt, fehlt in der Regel auch die vorausgesetzte Anbindung an diese Strukturen; eine Sperre, die nur bei einem Anbieter greift, hebt ein anderes Konto nicht auf.
Warum die Lizenz auch dann Kosten verursacht, wenn man nicht spielt
Eine Erlaubnis verlangt Vollverifizierung nach § 6a, das bedeutet Personalausweis, Adresse, je nach Anbieter ein Video-Ident-Verfahren. Wer vor der Verifizierung spielt, spielt in einer Übergangsphase, in der nach § 6a höchstens 72 Stunden und 100 € Einzahlung erlaubt sind und keine Auszahlung erfolgt. Wer nach der Verifizierung spielt, hält ein Konto, an dem Auszahlung nur auf das hinterlegte Referenzkonto möglich ist; wer das Konto wechselt, löst eine erneute Prüfung aus. Das ist der Preis der Lizenz für diejenigen, die sie nutzen wollen: ein Verwaltungsaufwand, der den Wechsel zwischen Anbietern verteuert und der insbesondere bei mehreren parallelen Konten mit Dokumentationsaufwand verbunden ist. Wer diesen Aufwand nicht betreiben will, kann ihn nicht abwählen, ohne die Lizenz-Vorteile abzuwählen.
Häufige Fragen
Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Die amtliche Whitelist wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter glücksspiel-behoerde.de geführt. Wer einen Anbieter prüfen will, sucht dort die Domain, also Bet3000.de oder Winamax.de, und liest die Inhaberin sowie das Datum der Ersterlaubnis ab. Eine .de-Domain allein beweist keine Lizenz, und eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta steht in der Whitelist nicht. Die Liste selbst ist nach § 9 Abs. 8 GlüStV die einzige amtliche Auskunft über erteilte Erlaubnisse; die Behörde aktualisiert sie regelmäßig, ein Blick auf das Datum des Eintrags schadet nicht.
Was bedeutet die deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das 1.000-€-Limit und OASIS?
Das monatliche Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV beträgt ohne Nachweis 1.000 € und wird über die LUGAS-Limitdatei anbieterübergreifend durchgesetzt, eine Senkung greift sofort, eine Anhebung auf bis zu 10.000 € erst nach sieben Tagen und nur mit wirtschaftlichem Nachweis. OASIS ist das Sperrsystem nach §§ 8, 8a und wird bei Registrierung und Login abgefragt, eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate bei genannter Frist, sonst mindestens ein Jahr. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind weder an LUGAS noch an OASIS angeschlossen, dort gelten diese Schranken nicht und es gelten diese Schranken nicht.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Wer in Deutschland Sportwetten anbieten will, braucht eine Erlaubnis der GGL nach dem GlüStV 2021; eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum, gleichgültig ob Curaçao, Anjouan oder Malta, ersetzt diese Erlaubnis nicht. Die GGL stuft solche Angebote als unerlaubt ein und warnt vor der Teilnahme; zivilrechtlich hat der Bundesgerichtshof die Rückzahlungspflicht für unerlaubte Anbieter dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt, und der Generalanwalt hält sie grundsätzlich für möglich. Praktisch bedeutet das: keine Anbindung an OASIS und LUGAS, keine deutsche Aufsicht, keine verbindliche Auszahlung nach deutschem Recht, und im Streitfall einen Rechtsweg, der über das Inland hinausgeht.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer und wer trägt sie?
Die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 %, berechnet auf eine Bemessungsgrundlage, die um die Steuer selbst bereinigt ist; das entspricht rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Sie wird vom Veranstalter der Wette geschuldet, nicht von der spielenden Person; ob und wie sie an die Kundschaft weitergegeben wird, ist eine Entscheidung jedes Anbieters und steht in dessen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine gezahlte Steuer ist kein Lizenznachweis, weil die Steuer auch von unerlaubten Anbietern abgeführt wird.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker oder Casino?
Eine Sportwetten-Erlaubnis deckt Sportwetten. Wer bei einem lizenzierten Anbieter Slots, Poker oder virtuelle Automatenspiele spielen will, spielt unter einer eigenen Erlaubnis desselben Halters, mit eigenen Regeln und einem eigenen Wettprogramm, das nach § 22 des GlüStV engeren Beschränkungen unterliegt als Sportwetten. Die Werbung für solche Angebote unterliegt zudem der Tageszeiten-Sperre 06:00 bis 21:00 Uhr, die für Sportwettenwerbung ausdrücklich nicht gilt.
Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet?
Eine Lizenz steht am Anfang jeder Bewertung, weil ohne sie jeder weitere Vergleichspunkt rechtlich unsicher ist. Was danach zählt, hängt von der spielenden Person ab: Wer Wert auf ein vielfältiges Wettprogramm legt, achtet auf Märkte und Wettoptionen, wer auf Quote schaut, vergleicht Auszahlungsquoten und Quotenschlüssel, wer auf Tempo achtet, vergleicht Auszahlungszeiten, wer auf Kosten achtet, prüft Sportwettensteuer-Weitergabe und Bonusbedingungen. Eine Whitelist-Erlaubnis schließt jede dieser Fragen nicht automatisch aus, sie schafft nur die Voraussetzung, dass die Frage überhaupt sinnvoll gestellt werden kann.
Lizenz – Premier League Wetten
Inhalt erstellt vom Team «Premier League Wetten»
