Android-Sportwetten 2026: Diese Apps sind in Deutschland erlaubt

Updated Oktober 2026
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Stand: 19. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.

Ein Smartphone mit dunklem Bildschirm liegt auf einem Tisch in einem Café, daneben eine Tasse und ein Notizbuch.
Die App „bet365 – Sportwetten“ wird im Apple App Store vom Entwickler Hillside Technology Limited angeboten.

Eine Sportwetten-App für Android zu installieren ist heute so selbstverständlich wie eine Fahrkarte übers Smartphone. Genau darin liegt die Falle: Wer im Play Store auf „installieren“ tippt, hat noch nicht geprüft, ob der Anbieter in Deutschland überhaupt erlaubt ist. Die amtliche Whitelist der GGL ist der einzige Beleg, und sie listet nicht alles, was im Store auftaucht. Im Folgenden erfahren Sie, welche Wege es gibt, was die Bedienung unterwegs ausmacht, welche Regeln für alle lizenzierten Anbieter gelten und was bei den zehn führenden Apps für Android technisch möglich ist.

Der Stand der Dinge: Wer in Deutschland wetten darf

Seit dem 1. Juli 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) das Sportwettenangebot im Internet bundeseinheitlich. Die zuständige Behörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle an der Saale. Sie vergibt die Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV und führt Aufsicht nach § 28a. Wer eine Erlaubnis besitzt, steht auf der Whitelist nach § 9 Abs. 8. Wer nicht darauf steht, ist nicht erlaubt.

Ein Fußball liegt neben Kopfhörern auf einer Holzbank in einer Umkleide, Licht fällt durch ein schmales Fenster.
Die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist die Holdinggesellschaft der 888-Gruppe, zu der 888sport gehört; die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert.

Der erste Gedanke vieler Nutzer ist: „Wenn die App im Play Store liegt, muss sie ja legal sein.“ Das stimmt nicht. Der Play Store prüft keine deutsche Glücksspiel­erlaubnis, er prüft die eigenen Store-Richtlinien von Google. Die GGL hat am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt, weil dort weder eine deutsche Erlaubnis vorliegt noch der Spielerschutz greift. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat in Deutschland keine Wirkung; sie ist kein Ersatz für die Erlaubnis nach dem GlüStV.

Die Whitelist vom 2. Oktober 2026 enthält 30 Einträge: 27 Inhaber einer Sportwetten­erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, sowie drei reine Pferdewetten­veranstalter. Alle gelisteten Domains enden auf .de. Eine .de-Domain allein beweist allerdings nichts. Die erste Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt (§ 4c Abs. 1), die Whitelist zeigt nur das Datum der Erteilung, kein Enddatum. Wer den Anbieter wechselt oder die App neu installiert, sollte prüfen, ob die Domain, die in der App beworben wird, exakt dem Eintrag auf der Whitelist entspricht.

Für die Nutzer heißt das: Eine seriöse Android-Sportwetten-App erkennt man am Eintrag in der Whitelist, nicht am Logo, nicht am Ranking im Store und nicht an der Zahl der Downloads.

Was eine App kann, was der Browser auch kann

Wer mit dem Smartphone wettet, nutzt entweder eine native App aus dem Play Store oder die mobile Webseite im Browser. Beide Wege führen beim selben Anbieter auf dasselbe Konto, mit demselben Kontostand, denselben Limits und denselben laufenden Wetten. Der Unterschied liegt in der Bediengeschwindigkeit und in den Komfortfunktionen, die der Anbieter für den Touchscreen optimiert hat.

Drei Punkte entscheiden unterwegs, ob eine App tatsächlich funktioniert oder ob sie nur ein verkleinerter Browser ist:

Anders wird es, wenn der Anbieter keine eigene Android-App im Play Store anbietet. Dann führt der Weg über die mobile Webseite, die meisten Anbieter nennen sie „PWA“ oder „Web-App“. Sie lässt sich auf dem Startbildschirm ablegen und funktioniert wie eine App, mit dem Unterschied, dass kein Update über den Store läuft und die Installations­quelle der Anbieter selbst ist. Das ist kein Nachteil und kein Vorteil, sondern eine andere Form der Auslieferung.

Die App „bet365 – Sportwetten“ wird im Apple App Store vom Entwickler Hillside Technology Limited angeboten.

Wo es die App gibt und wo nicht

Einige Anbieter setzen voll auf die Web-App, andere auf eine native Android-Anwendung. Die Wettstar-App für Android (Google Play) und iOS (App Store) etwa ermöglicht bargeldloses Wetten auf der Rennbahn und unterwegs, mit Rennprogramm, Rennkalender und Favoriten-Funktion; Voraussetzung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Wettstar-Konto. Winamax wiederum stellt die App für iOS im Apple App Store und für Android bei Google Play bereit. Andere Anbieter wie ODDSET bieten ihre App zusätzlich zu den stationären Annahmestellen der staatlichen Lotteriegesellschaften an, das Online-Angebot über oddset.de und die ODDSET-App besteht seit Anfang 2023.

Wer eine App außerhalb des Play Stores als APK-Datei herunterlädt, sollte prüfen, ob die Quelle tatsächlich der Anbieter ist. Wer eine Installationsdatei aus einem Forum, einem Messenger oder einer Drittseite bezieht, hat keine Garantie, dass das die App ist, die sie vorgibt zu sein. In den meisten Fällen ist die native App im Play Store oder die Web-App des Anbieters der sicherere Weg.

Was eine App vom Anbieter zeigt, ist nicht alles

Die App-Store-Beschreibung ist Marketing. Sie nennt Funktionen, die der Anbieter in den Vordergrund rücken will. Drei Beispiele, die in den Store-Texten auftauchen, ohne dass ihre praktische Reichweite erklärt wird:

Solche Bedingungen stehen in den Geschäftsbedingungen jedes Anbieters. Sie sind keine Fußnote, sondern Teil dessen, was die App tatsächlich liefert.

Rechtslage: Was die Whitelist bedeutet, was die App nicht bedeutet

Die Rechtslage für Sportwetten-Apps in Deutschland ist klar, aber sie wird von Anbietern gerne verwischt. Drei Punkte sollte jeder Nutzer kennen, bevor er eine App installiert.

Ein Schreibtisch mit geschlossenem Laptop und einem Stapel unbeschrifteter Mappen vor einem Fenster am Nachmittag.
Als Anbieter von bet365 führt die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Die Erlaubnis ist die Voraussetzung, nicht der Play-Store-Eintrag

Eine App im Play Store zu finden, ist keine Aussage über die Erlaubnis. Auch wer auf der Startseite eines Anbieters landet und ein hübsches Impressum findet, hat damit noch keine Erlaubnis nach deutschem Recht. Der einzige maßgebliche Test ist die Whitelist der GGL. Stimmt die Domain auf der Whitelist mit der Domain überein, die in der App als Anbieter genannt wird, liegt eine Erlaubnis vor. Stimmt sie nicht, fehlt sie.

Die Whitelist vom 2. Oktober 2026 listet unter anderem bet365.de mit der Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, betano.de mit der Betkick Sportsbetting Limited, San Giljan, Malta, und Admiralbet.de mit der Greentube Betting Malta Limited. Die Spielersperre OASIS, die Limitdatei LUGAS und die Anforderung an Zahlungen vom eigenen Konto greifen nur, wenn der Anbieter auf dieser Liste steht.

Welche Wetten erlaubt sind und welche nicht

Erlaubt sind nach § 21 Abs. 1 GlüStV feste Quoten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorkommnisse im Spiel, als Einzel- oder Kombinationswette. Welche Wetttypen der GGL erlaubt sind, regelt das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5. Was nicht erlaubt ist: Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen (GGL-Praxis: Fußball unterhalb der 3. Liga gilt als Amateursport), manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sports ist nach GGL kein anerkannter Sport, lizenzierte E-Sports-Wetten gibt es in Deutschland nicht. Über virtuelle Sportwetten schweigt die GGL; es ist keine Aussage zu ihrer Zulässigkeit getroffen.

Live-Wetten unterliegen eigenen Regeln

Live-Wetten nach § 21 Abs. 4 sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten möglich, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja, nächster Punkt im Tennis nein, nächster Korb im Basketball nein. Wer während eines Tennismatches auf den nächsten Punkt wetten will, wird in keiner lizenzierten App eine Wettmöglichkeit dafür finden. Cash-out selbst unterliegt keiner speziellen GGL-Regel; es ist eine Funktion, die der Anbieter in seinem eigenen Ermessen anbietet, mit den Bedingungen, die er selbst formuliert.

Die Sportwettensteuer ist keine Spielerabgabe

Die Wettsteuer nach §§ 16-25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18). Das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 / 105,3). Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Spielenden (§ 19). Ob und wie der Anbieter sie an den Spielenden weitergibt, ist seine eigene Entscheidung und steht in seinen Geschäftsbedingungen. Einige Anbieter ziehen die Steuer direkt vom Einsatz ab, andere vom Gewinn, andere tragen sie selbst. Eine pauschale Aussage „5,3 % vom Einsatz“ ist ungenau, da die Steuer bei 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer liegt (rund 5 % des eingezahlten Betrags). Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an; eine gezahlte Steuer ist kein Beleg für eine Erlaubnis.

OASIS, LUGAS und der Panikbutton: Spielerschutz unterwegs

Wer unterwegs wettet, hat das Smartphone öfter in der Hand als daheim den Laptop. Genau deshalb ist Spielerschutz im mobilen Alltag nicht eine Sache von Willensstärke, sondern von Werkzeugen, die ohne Rückfrage eingreifen.

Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 €

Nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt das monatliche Einzahlungslimit in Deutschland bei 1.000 € über alle Anbieter hinweg, die ein gemeinsames Limitkonto teilen. Die Durchsetzung läuft über die Limitdatei LUGAS, das heißt: Einzahlungen, die das Limit überschreiten würden, werden technisch abgewiesen, nicht nur mit einer Warnung quittiert. Der Anbieter darf für einzelne Personen ein höheres Limit setzen, bis 10.000 € oder in Ausnahmefällen bis 30.000 €, allerdings nur bei höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden und nur mit nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung frühestens nach sieben Tagen.

In der App ist das Limit nicht sichtbar als Schieberegler, sondern wird beim Einzahlungsversuch wirksam. Wer mit dem Smartphone unterwegs mehr einzahlt, als das Limit hergibt, scheitert an der Technik, nicht an der App-Logik.

Die Sperrdatei OASIS

OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV ist das bundesweite Spielersperrsystem. Es wird bei der Registrierung geprüft und beim Login erneut. Wer in einem anderen Bundesland oder bei einem anderen Anbieter gesperrt ist, wird auch bei einem neuen Anbieter abgewiesen. Die Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperre durch Dritte, etwa Angehörige, ist ebenfalls möglich, mit längeren Fristen.

Wer unterwegs denkt, sich selbst sperren zu wollen, hat es über die Hotline oder den Anbieter besonders leicht, weil der Anruf kurz und die Sperre sofort wirksam ist.

Der Panikbutton für den 24-Stunden-Stopp

§ 6i Abs. 3 GlüStV verpflichtet die Anbieter, eine Sofortsperre von 24 Stunden anzubieten, den sogenannten Panikbutton. In den Apps der lizenzierten Anbieter ist er sichtbar in den Kontoeinstellungen angelegt und löst eine sofortige Sperre des Zugangs für 24 Stunden aus, ohne dass eine Begründung verlangt wird. Wer abends auf dem Sofa merkt, dass er die Kontrolle verliert, sollte nicht erst den Anbieter anrufen, sondern den Panikbutton nutzen.

Wer parallel spielt, wird ausgesperrt

Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h GlüStV verboten. Die Aktivitätsdatei LUGAS erkennt, wenn ein Spielender bei mehreren Anbietern parallel aktiv ist, und sperrt die parallele Sitzung. Wer parallel bei Anbieter A und Anbieter B wettet, riskiert die Sperre bei beiden. Auch das ist keine App-Einstellung, sondern eine Durchsetzung auf der Seite der Anbieter und der Aufsicht.

Zahlungen und Identität: Was lizenzierte Apps verlangen

Ein häufiger Stolperstein unterwegs ist die Einzahlung. Wer unterwegs ist und schnell Geld aufs Wettkonto bringen will, hat manchmal nur bestimmte Zahlungsmittel zur Hand. Lizenzierte Anbieter sind dabei enger eingespannt, als es auf den ersten Blick aussieht.

Nur eigene Konten, keine anonymen Mittel

§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt Zahlungen nur von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus den lizenzierten Apps fernhält. Wer versucht, mit Bitcoin oder einer paysafecard, die nicht eindeutig zugeordnet ist, einzuzahlen, scheitert an der Anbieterregel.

Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine Sache. Die App „bet365 – Sportwetten“ nennt im App Store unter anderem Debitkarte, PayPal und paysafecard. Die Betano-App nennt Apple Pay, Google Pay, PayPal, Klarna Sofortüberweisung, Betano Cash und Kreditkarten. Die App des Anbieters Sportwetten hebt PayPal-Einzahlungen hervor. Das ist Auswahl, nicht Beleg für eine Sonderstellung.

Vollständige Verifikation, sonst kein Auszahlungsrecht

Vor der Verifikation darf ein Anbieter maximal 72 Stunden lang mit einem Einzahlungslimit von 100 € spielen lassen, ohne Auszahlungen freizugeben. Wer unterwegs schnell einzahlt, spielen will und dann auszahlen möchte, kommt an der Identitätsprüfung nicht vorbei. Die Verifikation verlangt in der Regel einen Lichtbildausweis und eine Adressbestätigung. In den Apps ist sie inzwischen per Foto-Upload und Selfie-Verfahren üblich, dauert aber meist zwischen wenigen Stunden und zwei Tagen. Wer vorhat, am Wochenende eine größere Wette zu platzieren und am Montag auszuzahlen, sollte die Verifikation am Donnerstag abschließen.

Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt, so sieht es § 6b Abs. 6-7 GlüStV vor.

Werbung, Bonus, Werbeverbote: Was in der App erlaubt ist

Die Werberegeln für Sportwetten sind weniger streng als für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino. § 5 Abs. 3 Satz 1 GlüStV verbietet Werbung für diese Produkte zwischen 6:00 und 21:00 Uhr. Für Sportwetten gilt dieses Werbezeitfenster nicht. Was aber auch für Sportwetten nicht erlaubt ist: Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionären sowie Affiliate-Vergütung, die sich nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz berechnet (§ 5 Abs. 3, 6).

Wichtig für den Nutzer: Der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus betragsmäßig deckelt oder mit Pflichtquoten versieht. Was ein Anbieter an Neukundenbonus, Gratiswette oder Quoten-Boost anbietet, hängt allein von seinen Geschäftsbedingungen ab. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Umsatzbedingungen, die Mindestquote und die Frist prüfen, bevor er spielt.

Was passiert, wenn der Anbieter keine Erlaubnis hat

Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, bewegt sich im Bereich des unerlaubten Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Strafrechtlich kann die Veranstaltung nach § 284 StGB mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, die Werbung dafür nach § 285 StGB mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme als Spielender ist ebenfalls nach § 285 StGB mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bewehrt, in der Praxis werden einzelne Spielende allerdings selten verfolgt; weder eine Entwarnung noch eine Dramatisierung ist angebracht.

Die GGL kann gegenüber unlizenzierten Anbietern Verbote, Zahlungsblockaden und Netzsperren nach § 9 anordnen. Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis spielt, hat zudem keinen Zugang zu OASIS, LUGAS oder der Spielersperre, und sein Geld liegt nicht auf einem geschützten Treuhandkonto. Im Streitfall gibt es keinen deutschen Rückgriff.

Zivilrechtlich ist die Lage im Fluss. Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt am EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten, mit einer Ausnahme, wenn Behörden zugesichert haben, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Garantie für Erstattungen ist das nicht; der Ausgang des Verfahrens steht noch aus.

Die zehn lizenzierten Anbieter im Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die zehn Anbieter, die im Oktober 2026 auf der Whitelist der GGL mit einer Sportwetten-Erlaubnis für ihre .de-Domain stehen. Sortiert ist nach dem Datum der ersten Erlaubnis, der älteste zuerst. Die Spalten sind so gewählt, dass sie den Kern der App-Nutzung abbilden: Whitelist-Status, Erlaubnisinhaber und das Datum, seit dem die Sportwetten-Erlaubnis besteht. Funktionen wie Cash-out, Live-Stream oder Quoten-Boost sind in den App-Store-Beschreibungen unterschiedlich formuliert und nicht für alle Anbieter in vergleichbarer Tiefe dokumentiert; eine einheitliche Spalte dazu wäre zu lückenhaft.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Whitelist-Eintrag für Admiralbet.de; Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bpremium Whitelist-Eintrag für Bpremium.de; Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
NEO.bet Whitelist-Eintrag für NEO.bet; Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Interwetten Whitelist-Eintrag für Interwetten.de; Interwetten Gaming Limited 02.11.2020
Sportwetten.de Whitelist-Eintrag für Sportwetten.de; NetX Betting Limited 19.11.2020
bwin Whitelist-Eintrag für Bwin.de; bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020
888sport Whitelist-Eintrag für 888sport; 888 Germany Limited 30.06.2021
Betway Whitelist-Eintrag für Betway.de; Betway Limited 09.03.2021
MERKUR BETS Whitelist-Eintrag für MERKUR BETS; Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023
LeoVegas Whitelist-Eintrag für Leovegas.de; LVSports Limited 21.10.2024

Die Erlaubnis-Daten stammen aus der Whitelist der GGL, Stand 2. Oktober 2026. Die Whitelist zeigt ausschließlich Erteilungsdaten, kein Enddatum. Mehrere Anbieter haben in der Zwischenzeit eine Folgeerlaubnis erhalten, ohne dass die Whitelist das gesondert ausweist; die Tabelle führt das Datum der ersten Erlaubnis als das Datum, ab dem der Anbieter durchgängig erlaubt ist.

AdmiralBet – solide seit 2020, schmaler Funktionsumfang im Store

AdmiralBet wird auf der Whitelist für Admiralbet.de mit der Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin geführt. Die erste Sportwetten-Erlaubnis datiert auf den 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis wurde am 13. Dezember 2022 und eine weitere am 29. Juli 2024 erteilt. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022. Wer eine App mit klarer deutscher Spielbank-Anmutung sucht, wird hier fündig; das Sportwetten-Angebot tritt hinter dem Automatenspiel-Angebot zurück.

Interwetten – kompakt, mit Cash-out-Funktion

Die App „Interwetten: Sportwetten DE“ wird im Apple App Store von der Interwetten Gaming Ltd angeboten; die Entwicklerbeschreibung nennt eine Cash-out-Funktion sowie Top-Quoten für Live- und Pregame-Wetten. Die Whitelist führt Interwetten mit Sitz in Malta, die Erlaubnis besteht seit dem 2. November 2020 mit einer Folgeerlaubnis vom 27. Dezember 2022. Für Nutzer, die eine schlanke App ohne Spielautomaten-Beigabe suchen, ist Interwetten ein geradliniger Kandidat.

Betway – Livewetten mit deutschem Lizenzhinweis

Die Betway-App „Betway Sports Live Sportwetten“ nennt im App Store als Anbieter die Digital Outsource International Limited mit Sitz in London und verweist ausdrücklich auf eine „Deutsche Lizenz (Whitelist)“. Angeboten werden Livewetten und Livestreams. Die Whitelist führt für Betway.de die Betway Limited als Inhaberin, die Erlaubnis besteht seit dem 9. März 2021 mit einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Wer eine App mit klarem Livewetten-Fokus sucht, ist hier richtig.

MERKUR BETS – Cash-out mit Vorbehalt

Bei MERKUR BETS ist der Cashout nach Abgabe der Wette jederzeit nutzbar, in der App unter „Meine Wetten“ über den gelben Cashout-Button. Der Betrag wird jedoch erst ausgezahlt, wenn alle Spiele des Wettscheins beendet und abgerechnet sind. Wer auf das schnelle Cash-out-Geld spekuliert, sollte diesen Hinweis kennen. Die Whitelist führt die Merkur Bets Malta Limited mit Erlaubnis seit dem 6. November 2023. Die MERKUR-BETS-App für Android und iOS ist kostenlos und nennt über 70 Sportarten und mehr als 250.000 Vorab- und Live-Wettmöglichkeiten; sie enthält in derselben App auch MERKUR SLOTS.

bwin – Funktionsumfang auf App-Store-Niveau

Die „bwin – Sportwetten App“ wird im Apple App Store von der bwin.party entertainment Limited angeboten; die Entwicklerbeschreibung nennt Cashout (manuell und automatisch), Live-Streams und Live-Statistiken sowie Kombi-Boost und Quoten-Boost. Die Whitelist führt die bwin (Deutschland) Limited mit Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 23. Dezember 2022. Wer eine App mit vielen dokumentierten Funktionen erwartet, liegt hier richtig; die kritische Frage ist, welche davon im Alltag tatsächlich aktiv sind.

Sportwetten.de – Teil-Cash-out und Face ID

Die Sportwetten-App von Sportwetten.de enthält eine Cash-Out-Liste mit Teil-Cash-Out-Funktion, einen Live Match Tracker, PayPal-Einzahlungen und Anmeldung per Face ID; als Anbieter ist die NetX Betting Limited genannt. Die Whitelist führt die NetX Betting Limited mit Erlaubnis seit dem 19. November 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022. Für mobile Nutzer, die auf eine schnelle Anmeldung Wert legen, ist die Face-ID-Option ein deutlicher Vorteil.

LeoVegas – neuer Name auf der Liste

LeoVegas wird auf der Whitelist für Leovegas.de mit der LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21. Oktober 2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023. Die App ist im Funktionsumfang nicht so alt wie die der Pioniere, dafür aber neueren Datums und entsprechend für aktuelle Android-Versionen optimiert.

888sport – börsennotiert, mit langer Historie

Die 888 Holdings PLC mit Sitz in Gibraltar ist die Holdinggesellschaft der 888-Gruppe, zu der 888sport gehört; die Aktie ist seit September 2005 an der London Stock Exchange notiert. Die Whitelist führt für 888sport die 888 Germany Limited mit Erlaubnis seit dem 30. Juni 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 15. Dezember 2022. Wer einen Anbieter mit dokumentierter Unternehmenshistorie sucht, findet sie hier; die Aktiennotierung bedeutet nicht, dass der Anbieter wirtschaftlich überlegen ist, sie bedeutet nur, dass er als Publikumsgesellschaft bilanziert.

bpremium – Marke mit Malteser Wurzeln

Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Betreiberin von Bpremium.de, hat ihren Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt (Nutzungsbedingungen, Fassung vom 3. April 2023). Die Whitelist führt die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 21. Dezember 2022. Hinter bpremium steht ein internationaler Name, der in Deutschland eine schlanke Marke führt.

NEO.bet – App mit deutschem Lizenzhinweis

Die NEO.bet-App beschreibt sich im App Store als lizenzierter Sportwettenanbieter mit deutscher Lizenz; als Anbieter ist die Greenvest Betting Limited genannt. Die Whitelist führt die Greenvest Betting Limited mit Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Zu den Funktionen gehören laut Entwickler Live-Quoten, Live-Wetten, Cashout und Teil-Cashout. Die App-Store-Beschreibung ist mit Eigenwerbung knapp gehalten, was für eine seriöse, nüchterne Wahrnehmung spricht.

Was die Apps im Detail bieten: Funktionen jenseits des Wettscheins

Die App-Store-Beschreibungen lesen sich ähnlich, weil sie aus derselben Marketing-Logik kommen. Wer eine App tatsächlich nutzt, sieht die Unterschiede an drei Stellen: bei der Login-Geschwindigkeit, beim Cash-out und bei den Sonderfunktionen wie Wett-Konfigurator, Livestream und Quoten-Boost.

Cash-out: drei Modelle, drei Bedeutungen

Cash-out bedeutet, eine laufende Wette vor dem Ende der Spiele zu einem vom Anbieter festgelegten Betrag auszuzahlen. Das Modell variiert:

Bei MERKUR BETS ist der Cash-out „jederzeit“ auslösbar, der Betrag wird aber erst nach Ende aller Spiele ausgezahlt. Wer auf das Geld innerhalb weniger Minuten angewiesen ist, sollte das im Kleingedruckten prüfen.

Livestream: an Bedingungen geknüpft

Livestreams sind in den App-Store-Beschreibungen weit verbreitet. Betano nennt Livestreams von LaLiga, FA Cup, Tennis-Grand-Slams, NBA, EuroLeague und NFL, allerdings nur für verifizierte Kunden ab einem bestimmten Mindestguthaben. Betway nennt Livestreams ohne nähere Bedingung. Die Übertragungsrechte für deutsche Spiele sind komplex, nicht jeder Anbieter darf jedes Spiel zeigen. Wer auf ein bestimmtes Spiel wetten und es im Stream verfolgen will, sollte prüfen, ob die App das Recht dafür hat.

Wett-Konfigurator und Quoten-Boost

Der „Wetten-Konfigurator+“ bei bet365 kombiniert die beliebtesten Wettmöglichkeiten ausgewählter Veranstaltungen in einer Wette. Das klingt nach Beliebigkeit, ist in der Praxis aber durch die Liste der Veranstaltungen begrenzt, die der Anbieter zulässt. Kombi-Boost und Quoten-Boost bei bwin erhöhen die Auszahlungsquote bei vordefinierten Kombiwetten oder ausgewählten Einzelwetten. Ob ein Boost sich rechnet, hängt davon ab, wie der Anbieter die Ausgangsquote festsetzt und welche Märkte er zulässt. Ohne Vergleich mit einer ungeboosteten Quote ist der Effekt nicht zu beurteilen.

Was der Anbieter über die App kontrolliert

Wer unterwegs wettet, spielt mit den Werkzeugen, die der Anbieter ihm gibt. Vier Punkte sollte jeder Nutzer kennen, bevor er sich für eine App entscheidet.

Login und Identitätsprüfung

Nach § 6a GlüStV ist ein Konto pro Anbieter mit vollständiger Verifikation Pflicht. Vor der Verifikation darf der Anbieter maximal 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € spielen lassen, ohne Auszahlungen. Wer eine App neu installiert und innerhalb von 72 Stunden auszahlen will, scheitert. Die Verifikation läuft inzwischen weitgehend per Foto-Upload und Selfie, dauert aber zwischen wenigen Stunden und zwei Tagen.

Spielersperre und Sperrabgleich

Bei der Anmeldung wird die Sperrdatei OASIS abgefragt. Wer in Deutschland gesperrt ist, wird abgewiesen. Auch wer in einem anderen Bundesland bei einem anderen Anbieter eine Selbstsperre eingerichtet hat, wird erkannt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn eine Frist genannt wird, sonst ein Jahr. Die Aufhebung erfolgt nur nach Antrag und Fristablauf.

Einzahlungslimit und Parallelität

Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € gilt anbieterübergreifend und wird über LUGAS durchgesetzt. Wer versucht, mehr einzuzahlen, scheitert an der Technik. Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist verboten, die Aktivitätsdatei erkennt parallele Sitzungen.

Werbung und Sonderwerbeformen

Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern ist verboten, ebenso Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Wer über einen Affiliate-Link auf eine App aufmerksam wird, hat dennoch Anspruch auf den gleichen Schutz wie jeder andere Spielende. Affiliate-Links verändern weder die Whitelist-Zugehörigkeit noch die Bedingungen des Anbieters.

Worauf man bei der Wahl der App achten sollte

Vier Fragen helfen, eine App auszuwählen, ohne sich vom Marketing blenden zu lassen.

  1. Steht der Anbieter auf der Whitelist der GGL, und stimmt die Domain? Wenn nicht, ist die App in Deutschland nicht erlaubt, egal wie professionell sie wirkt.
  2. Welche Funktionen sind dokumentiert, und welche sind beworben? Live-Stream, Cash-out und Wett-Konfigurator stehen in den App-Store-Beschreibungen. Welche Veranstaltungen abgedeckt sind, welche Mindestguthaben gelten und welche Auszahlungswege es gibt, steht in den Nutzungsbedingungen.
  3. Wie schnell ist die Anmeldung, und wie ist die Verifikation organisiert? Face ID, Fingerabdruck und gespeicherte Anmeldedaten sparen unterwegs Zeit. Eine zweitägige Verifikationsphase ist normal; wer das nicht weiß, wundert sich über ausbleibende Auszahlungen.
  4. Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert, und ist das eigene Girokonto oder PayPal-Konto darunter? Anonyme Mittel sind ausgeschlossen. Wer unterwegs nur Krypto oder eine fremde Karte zur Hand hat, kann bei lizenzierten Anbietern nicht einzahlen.

Wer diese vier Fragen beantwortet, hat das Wesentliche geklärt. Der Rest ist Geschmack.

Pflichten des Anbieters, die jeder Nutzer kennen sollte

Einige Anbieterpflichten sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten im Alltag mitgedacht werden, ohne dass sie im Alltag ständig im Weg stehen.

Wann eine App nicht die richtige Wahl ist

Es gibt Konstellationen, in denen eine App mehr schadet als nützt. Drei davon sind im Alltag häufig.

Wer zur Selbstkontrolle neigt, sollte die App nicht auf dem Sperrbildschirm haben. Die Sofortsperre von 24 Stunden hilft, aber eine App, die beim Wischen sichtbar ist, verführt auch ohne bewussten Klick. Wer mit dem Einzahlungslimit an die Grenze stößt, sollte die App deinstallieren und nur über die Webseite mit dem Panikbutton arbeiten. Wer im Urlaub oder auf Reisen mit ausländischer SIM-Karte wettet, sollte beachten, dass die OASIS-Sperre und das LUGAS-Limit auch dann greifen, wenn die IP-Adresse im Ausland liegt; eine Sperre in Deutschland wirkt weltweit.

Wer eine Sperre umgehen will, indem er einen ausländischen Anbieter nutzt, verliert den Schutz des GlüStV. Kein OASIS, kein LUGAS, kein Treuhandkonto, keine deutsche Aufsicht. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der Normalfall bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis.

Häufige Fragen

Wo lassen sich Sportwetten-Apps für Android beziehen, und wie wird die Herkunft einer Installationsdatei geprüft?

Android-Apps für Sportwetten sind im Google Play Store oder direkt beim Anbieter als Web-App beziehungsweise APK erhältlich. Eine APK aus Drittquellen trägt das Risiko, dass die Datei verändert oder veraltet ist; seriöse Anbieter verweisen auf ihrer Webseite ausdrücklich auf den Store. Die Herkunft sollte durch Vergleich der Domain auf der Anbieter-Webseite mit dem Eintrag in der Whitelist der GGL geprüft werden, nicht durch das Impressum der App allein.

Reicht die Verfügbarkeit im Play Store als Nachweis für eine deutsche Erlaubnis, oder zählt allein die GGL-Whitelist?

Allein die GGL-Whitelist zählt. Google prüft für den Play Store die Store-Richtlinien, nicht die deutsche Glücksspielaufsicht. Die Whitelist vom 2. Oktober 2026 listet die Domains, für die eine Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV besteht. Eine App kann im Play Store stehen, ohne dass die Domain auf der Whitelist erscheint; dann fehlt die deutsche Erlaubnis.

Gelten in der App dieselben Live-Wetten-Regeln wie im Browser, zum Beispiel bei Wetten auf das nächste Tor?

Ja, weil die Regeln nicht von der App, sondern vom GlüStV und der GGL-Aufsicht ausgehen. § 21 Abs. 4 GlüStV erlaubt während eines laufenden Ereignisses nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball sind in keiner lizenzierten App verfügbar, gleich ob im Browser oder in der App.

Wie wirken sich das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € und die Sperrdatei OASIS auf die Nutzung per App aus?

Das Limit von 1.000 € pro Kalendermonat wird über die Limitdatei LUGAS anbieterübergreifend durchgesetzt und ist in der App nicht als Schieberegler sichtbar, sondern wirkt beim Einzahlungsversuch. OASIS wird bei Registrierung und Login geprüft; eine bestehende Sperre führt auch in der App zu einer Abweisung. Beide Mechanismen greifen unabhängig davon, ob der Spielende am heimischen Rechner oder unterwegs auf dem Smartphone wettet.

Warum nehmen lizenzierte Anbieter keine Zahlungen von fremden Konten oder in Kryptowährung an?

§ 6b Abs. 4 GlüStV erlaubt Zahlungen nur von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Kryptowährungen sind nicht einem einzelnen Konto zugeordnet, Prepaid-Karten ohne namentliche Zuordnung ebenso. Das ist der Mechanismus, der diese Mittel aus den lizenzierten Apps fernhält, nicht eine technische Einschränkung des Anbieters.

Wie unterscheidet sich der Umgang mit der Sportwettensteuer von 5,3 % zwischen den Apps verschiedener Anbieter?

Die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ nach §§ 17, 18 RennwLottG; das sind rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 / 105,3). Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spielenden. Ob und wie der Anbieter sie weitergibt, ist seine Entscheidung und steht in seinen Geschäftsbedingungen. Einige Anbieter ziehen die Steuer vom Einsatz ab, andere vom Gewinn, andere tragen sie selbst; eine pauschale Aussage „5,3 % vom Einsatz“ wäre ungenau.

Inhalt erstellt vom Team «Premier League Wetten»