Wettanbieter ohne deutsche Lizenz 2026: was erlaubt ist, was nicht, und warum die Frage für die meisten Spieler falsch gestellt ist

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland nach „Wettanbietern ohne deutsche Lizenz“ sucht, sucht fast immer nach einem Weg um Beschränkungen herum: das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 €, den eingeschränkten Live-Wetten-Markt, die Pflicht zur Vorab-Verifikation per Video-Ident. Diese Beschränkungen sind keine Schikanen der Anbieter, sondern Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021, durchgesetzt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Sie zu umgehen, ist der eigentliche Grund, warum Spieler überhaupt auf Seiten ohne deutsche Erlaubnis landen.

Ein Stadion unter Flutlicht, aus großer Entfernung über eine dunkle Wiese fotografiert, am Himmel zieht Nebel auf.
Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025.

Stand: 19. Oktober 2026 · geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Halle (Saale).

Die ehrliche Antwort steht in § 4 Abs. 1 GlüStV 2021: Wer in Deutschland Sportwetten anbietet, ohne eine Erlaubnis der GGL zu haben, betreibt unerlaubtes Glücksspiel. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist in Deutschland kein Gegenbeweis – sie ist schlicht irrelevant. Die GGL führt eine amtliche Whitelist, die zum Snapshot vom 2. Oktober 2026 30 Einträge zählte, 27 davon mit Sportwetten-Erlaubnis; eine .de-Domain allein beweist gar nichts, und eine ausländische Lizenz erst recht nicht. Was bleibt, ist die Whitelist als einzige Prüfgröße.

Wettanbieter ohne deutsche Lizenz sind in Deutschland nicht erlaubt. Es gibt dennoch Marken, die sich an deutsche Spieler richten, obwohl sie keine Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) besitzen. Die folgende Übersicht nennt einige dieser Anbieter, damit Spieler ihre Angebote besser einordnen können.

Die Rechtslage für Wettanbieter ohne deutsche Lizenz

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt den deutschen Markt abschließend. § 4 Abs. 1 verbietet das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für Sportwetten im Internet ist das seit dem 1. Juli 2021 die GGL in Halle (Saale), die auf Grundlage von § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV eine einheitliche länderübergreifende Erlaubnis vergibt.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Bleistift liegen auf einem Schreibtisch am Fenster, draußen fällt Morgenlicht herein.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb.

Eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat hilft dem Anbieter nicht. Malta, Curaçao und Anjouan haben keine Befugnis, deutsche Spieler freizugeben; ihre Erlaubnisse wirken innerhalb des ausstellenden Staates, nicht darüber hinaus. Die GGL hat das in einer Verbraucherwarnung vom 17. September 2026 noch einmal ausdrücklich klargestellt und vor konkreten Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt.

Was die GGL gegen unerlaubte Anbieter unternimmt

Die Behörde geht mit drei Werkzeugen gegen Anbieter ohne Erlaubnis vor: Untersagungsverfahren, Zahlungsblockaden und Netzsperren. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025; im selben Jahr waren 1.843 illegale Webseiten auf Grund solcher Maßnahmen aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Die Behörde ist also kein zahnloser Tiger, sondern das Gegenteil: ein Vollzugsapparat, der jedes Jahr mehr Fälle schließt als im Jahr zuvor.

Eine leere Parkbank am Rand eines Fußballfelds in der Abenddämmerung, im Hintergrund ragen dunkle Flutlichtmasten in den Himmel.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

Strafrechtlich steht das Organisieren unerlaubter Wetten unter § 284 StGB (Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe), das Werben dafür unter § 284 StGB mit geringerem Strafrahmen (bis zu einem Jahr). Die Teilnahme von Spielern fällt unter § 285 StGB und kann mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet werden, wobei Strafverfolgung gegen einzelne Spieler in der Praxis nicht etabliert ist – weder eine Entwarnung noch ein Anlass zur Dramatisierung.

Zivilrechtliche Folgen: Rückforderung von Verlusten

Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis wettet, kann das Geld verlieren – und es in mehreren Fällen vor deutschen Zivilgerichten zurückverlangt haben. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vorgelegt, ob die europäische Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit solcher Verträge entgegensteht. Im Ausgangsfall fordert der Kläger von Tipico mehr als 3.700 € aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich gehalten, dass Anbieter ohne Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet werden – mit einer Ausnahme: Wenn die zuständige Behörde zugesichert hat, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen, soll der Spieler diesen Schutz nicht doppelt einfordern können. Bis zu einer EuGH-Entscheidung gilt: keine Refundierung ist garantiert, und wer auf eigenes Risiko spielt, nimmt das Risiko auch tatsächlich.

Warum die Frage „ohne deutsche Lizenz“ für Spieler meistens die falsche ist

Wer in Deutschland wettet, steht vor einer klaren Struktur: Die GGL-Whitelist enthält 30 Einträge, davon 27 mit Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, zwei davon zusätzlich für Pferdewetten, drei weitere ausschließlich für Pferdewetten. Wer einen Anbieter außerhalb dieser Liste nutzt, nutzt ihn ohne Erlaubnis. Wer innerhalb der Liste wettet, spielt unter dem Regime des GlüStV 2021 – mit allen Einschränkungen, aber auch mit allem Schutz.

Was die lizenzierten Anbieter ihren Kunden zumuten

Das sind die Bedingungen, die jeder Spieler auf einem lizenzierten Anbieter akzeptiert:

Diese Regeln gelten nur für Inhaber einer GGL-Erlaubnis. Offshore-Marken kennen sie nicht.

Was die lizenzierten Anbieter ihren Kunden bieten

Der Schutz, den das deutsche System im Gegenzug aufbaut, ist konkret:

Offshore-Anbieter sind an keines dieser Systeme angeschlossen. Wer dort spielt, ist auf die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters angewiesen, ohne Sperrdatei, ohne Treuhand, ohne deutsche Beschwerdestelle.

Was die GGL-Whitelist über die lizenzierten Anbieter verrät

Die Whitelist ist die einzige Stelle, an der verifizierbar steht, welche Anbieter in Deutschland Sportwetten anbieten dürfen. Sie trägt pro Eintrag den Erlaubnisinhaber mit Sitzanschrift, die Domain, das Datum der Erst- und gegebenenfalls der Folgeerlaubnis und die Art der Erlaubnis. Eine Endlaufzeit führt sie nicht – die Erstausstellung gilt fünf Jahre (§ 4c Abs. 1), Verlängerungen werden eingetragen, sobald sie erteilt sind.

Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 weist 30 Einträge aus, davon 27 mit Sportwetten-Erlaubnis. Im Jahresbericht 2024 hatte die GGL noch 32 Veranstalter mit Sportwetten-Erlaubnis gezählt, davon 13 hybrid (stationär plus Internet) und 19 nur Internet; 27 davon hatten ein aktives Angebot. Im selben Bericht: 28 aktive Internetseiten für Online-Sportwetten, etwa 2.300 stationäre Wettvermittlungsstellen, dazu rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen, deren Übergangsregelung am 30. Juni 2024 endete. Online-Sportwetten sind in Deutschland seit 2020 lizenzierbar – die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse konnten erst im Oktober 2020 erteilt werden, weil Gerichtsverfahren den Start verzögert hatten.

Die Erlaubnisinhaber mit Sportwetten-Erlaubnis im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die Erlaubnisinhaber, die mit einem konkreten Eintrag auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder stehen, inklusive Domain, Sitzland des Inhabers und Datum der Erst- sowie gegebenenfalls Folgeerlaubnis.

Anbieter GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Tiptorro Erlaubt; Inhaber Torro Tec Limited (Malta) 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022
VBet Erlaubt; Inhaber SCGO Limited (Malta) 05.12.2023
Winamax Erlaubt; Inhaber WINAMAX SA (Malta) 29.06.2021, Folgeerlaubnis 08.12.2022
Sportwetten.de Erlaubt; Inhaber NetX Betting Limited (Malta) 19.11.2020, Folgeerlaubnis 16.12.2022
Bet3000 Erlaubt; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited (Malta) 22.04.2026
Wettarena Erlaubt; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited (Malta) 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022

Alle Inhaber sind in Malta registriert. Das ist kein Zufall: Viele EU-Sportwettenveranstalter wählen Malta als Sitz, weil das dortige Regulierungssystem als EU-konform gilt und die maltesische Lizenz den Anbietern erlaubt, in mehreren EU-Märkten gleichzeitig aufzutreten. Die deutsche Erlaubnis ist davon unabhängig: Was den Spieler in Deutschland schützt, ist die Eintragung in der GGL-Whitelist, nicht die Herkunft des Inhabers.

Was passiert, wenn ein Anbieter keine GGL-Erlaubnis hat

Sportaza

Sportaza gibt in der Fußzeile der eigenen Webseite an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Anjouan ist eine der schwächsten Offshore-Gerichtsbarkeiten, die Lizenz wird in Paketen an Glücksspielunternehmen verkauft. Für den deutschen Markt hat diese Lizenz keine Bedeutung. Sportaza steht nicht auf der GGL-Whitelist, ist nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen, und es gibt im Konfliktfall keine deutsche Beschwerdestelle.

RocketPlay

RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, Registrierungsnummer 162990. Curaçao-Lizenzen galten lange Zeit als grauer Markt – wer eine hat, ist in der EU nicht automatisch legal, aber auch nicht automatisch illegal, je nach Ausgestaltung. In Deutschland entscheidet die GGL darüber, und die GGL hat RocketPlay nicht auf der Whitelist. Die Konsequenz für deutsche Spieler ist dieselbe wie bei jedem anderen Anbieter ohne Eintrag: kein Zugang zu OASIS, kein LUGAS-Limit, keine deutsche Aufsicht.

Boomerang Bet

Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an. Esports ist ein deutliches Signal: In Deutschland darf auf Esports nicht gewettet werden, weil die GGL Esports nicht als Sport anerkennt. Wer eine deutsche Lizenz hätte, dürfte Esports nicht im Programm führen. Boomerang Bet hat keine deutsche Lizenz, ist nicht auf der Whitelist und fällt damit unter die Definition des unerlaubten Glücksspiels nach § 4 Abs. 1 GlüStV.

22Bet

22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Das Programm ist breit, die Lizenz ist – für den deutschen Markt – nicht vorhanden. 22Bet gehört zu den Marken, die in Deutschland seit Jahren mit Netzsperren und Untersagungen zu tun haben. Es steht nicht auf der Whitelist, und der Versuch, von Deutschland aus zu spielen, kann an der Erreichbarkeit der Seite scheitern.

Wettanbieter ohne deutsche Lizenz: die wirtschaftlichen Folgen für den Spieler

Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis unterliegt keinem der genannten Beschränkungen. Das klingt nach einem Vorteil – ist es aber nur, wenn der Spieler die Folgen mitbedenkt.

Höhere Einzahlungslimits, aber keine Sperre

Ohne LUGAS-Limitdatei gibt es kein monatliches 1.000 €-Limit. Der Spieler kann einzahlen, was er will, wann er will. Ohne OASIS-Sperrsystem gibt es keine bundesweite Sperre, die greift, wenn der Spieler sich selbst schützen will. Ohne Aktivitätsdatei darf der Spieler auf mehreren Anbietern gleichzeitig spielen. Das ist die eine Hälfte der Medaille.

Die andere Hälfte: Ohne die deutsche Aufsicht muss der Anbieter seine Spielregeln nicht an einem Standardschutz messen lassen. Einzahlungslimits, die der Anbieter sich selbst gibt, sind freiwillig und können geändert werden. Selbstsperren, die der Anbieter anbietet, sind Anbieter-Selbstsperren, keine Sperrdatei. Wer auf einer Offshore-Seite ein Selbstausschluss-Formular ausfüllt, schließt sich nur dort aus, nicht bei den anderen 1.500 Anbietern, die denselben Mechanismus anbieten.

Kein Treuhandschutz

§ 6b Abs. 6 GlüStV schreibt vor, dass Spielergelder auf einem getrennten Treuhandkonto liegen. Offshore-Anbieter unterliegen dieser Vorschrift nicht. Geht der Anbieter pleite, hängt die Auszahlung der Restguthaben von der Insolvenzordnung des Sitzlandes ab – und davon, ob das Geld überhaupt noch da ist. Die GGL kann in einem solchen Fall nichts tun, weil sie für den Anbieter nicht zuständig ist.

Keine deutsche Beschwerdestelle

Lizenzierte Anbieter unterliegen der Aufsicht der GGL. Spieler können sich an die Behörde wenden, wenn ein Anbieter sich nicht an die Regeln hält. Bei Offshore-Anbietern fehlt diese Anlaufstelle. Die maltesische MGA, die curaçaoische GCB oder die Anjouan-Behörde sind für deutsche Spieler in der Regel nicht erreichbar, und ihre Verfahren sind auf Englisch, mit anderer Beweislast und oft jahrelang.

Warum Spieler trotzdem auf Anbieter ohne Lizenz ausweichen – und was sie dafür zahlen

Die Beweggründe sind nachvollziehbar. Wer das 1.000 €-Limit nicht akzeptiert, weil er höhere Einsätze platzieren will, weicht aus. Wer den eingeschränkten Live-Wetten-Markt nicht akzeptiert, weil er auf „nächster Punkt“ im Tennis wetten will, weicht aus. Wer die Vorab-Verifikation per Video-Ident scheut, weicht aus. Wer den 5,3-prozentigen Wettsteuer-Abzug nicht will – eine Steuer, die der Anbieter nach eigenem Ermessen an den Spieler weitergeben darf –, sucht einen Anbieter, der sie schluckt. All das sind reale Reibungen im lizenzierten Markt.

Die Kosten liegen in den fehlenden Schutzmechanismen: kein OASIS, kein LUGAS, keine Aufsicht, keine Treuhand, keine zivilrechtliche Garantie. Die ökonomische Rechnung geht nur auf, wenn man diese Kosten bereit ist zu tragen – und sie exakt beziffern kann. Das ist die Rechnung, die der nächste Abschnitt zieht.

Was eine Wette bei einem Anbieter ohne Lizenz den Spieler durchschnittlich kostet

Die zentrale Kennzahl für die Kosten einer Wette ist die Marge des Marktes, also der Anteil, den der Buchmacher von jedem eingesetzten Euro einbehält. Bei einer ausgeglichenen Wette auf einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten von 1,90 zu 1,90 ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 0,5. Die Marge ist 100 % minus 50 % = 50 %. Das ist kein realer Markt; es ist ein Rechenbeispiel, um den Mechanismus sichtbar zu machen.

Nehmen wir an, der Spieler setzt 1.000 €, das entspricht dem gesetzlichen Monatslimit nach § 6c Abs. 1 GlüStV für lizenzierte Anbieter, einmal vollständig auf eine Wette mit dieser Quote. Der erwartete Verlust pro 1 € Einsatz ist die Marge, also 0,50 €. Bei 1.000 € Einsatz ergibt das einen erwarteten Verlust von 500 €.

Dieser Wert ist ein statistischer Mittelwert über sehr viele Wetten. Er sagt nichts über eine einzelne Wette aus, die kann der Spieler gewinnen, sie kann aber auch null ausfallen. Über viele Wetten mittelt sich der Verlust auf die Marge ein – und die beträgt in diesem konstruierten Beispiel 50 %, was in der Realität nur bei besonders unausgeglichenen Märkten vorkommt. Ein typischer 1X2-Markt auf ein Fußballspiel liegt bei 5 bis 8 % Marge; die Spieler wetten also in der Realität gegen eine niedrigere Marge, aber sie wetten auch nicht nur einmal, sondern mehrfach.

Der Punkt bleibt: Jeder Euro, der an einem Offshore-Anbieter ohne die 1.000 €-Grenze gesetzt wird, ist ein Euro, der vollständig in den Mechanismus des jeweiligen Marktes fließt. Die 1.000 €-Grenze ist eine Schutzmaßnahme, die den Schaden für den Spieler pro Monat deckelt. Wer sie umgeht, hebt diese Deckelung auf.

Wie Spieler die GGL-Whitelist selbst prüfen

Die Whitelist ist öffentlich. Sie wird auf der Webseite der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder unter glücksspiel-behoerde.de als PDF und als durchsuchbare Liste geführt. Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 enthält alle Erlaubnisinhaber mit Stand dieses Datums; Änderungen werden laufend eingepflegt.

Zur Prüfung eines Anbieters braucht es drei Schritte: Domain in der Liste nachschlagen, Inhaber mit dem Anbieter abgleichen, Datum der Erlaubnis prüfen. Steht die Domain nicht in der Liste, fehlt die Erlaubnis – unabhängig davon, was der Anbieter in seinen Fußzeilen oder AGB schreibt. Steht die Domain in der Liste, ist nur die Domain erlaubt, die dort eingetragen ist; eine etwaige zweite Domain desselben Inhabers ist nicht automatisch mitgemeint.

Eine Folgeerlaubnis auf der Whitelist ist ein gutes Zeichen: Der Anbieter hat die erste Fünf-Jahres-Periode nach § 4c Abs. 1 GlüStV durchlaufen, ohne dass die GGL die Erlaubnis entzogen hat. Eine Erstausstellung aus 2020 oder 2021 mit Folgeausstellung 2022 gehört zu den ältesten Einträgen; ein Anbieter mit Erstausstellung 2026 ist neu im Markt und hat noch keine Folgeausstellung.

Werbebeschränkungen und Boni bei lizenzierten Anbietern

§ 5 Abs. 7 GlüStV reserviert Werbung für Glücksspiel den Erlaubnisinhabern. Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis spielt, sieht dort Werbung, die in Deutschland für lizenzierte Anbieter verboten wäre – aggressive Bonus-Trigger, „risikofreie“ Wetten, die keine sind, weil der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückfließt, und Ähnliches.

Die Werberegeln für lizenzierte Anbieter sind eng: keine Werbung zwischen 6 und 21 Uhr für Slots, Online-Poker und Online-Casino, für Sportwetten gilt das nicht, aber Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal ist tabu. Aktive Sportler und Funktionäre dürfen nicht in der Werbung auftreten, und Affiliates dürfen nicht nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz vergütet werden.

Der GlüStV enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus der Höhe nach deckelt. Was ein Anbieter an Bonus, Umsatzfaktor oder Mindestquote festlegt, steht in seinen AGB. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Umsatzbedingungen lesen, bevor er die erste qualifizierende Wette platziert.

Die Sportwettensteuer: was der Spieler tatsächlich zahlt

Die Sportwettensteuer ist in §§ 16 bis 25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – also 5,3 / 105,3 = 5,03 % des eingesetzten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler. Ob und wie der Anbieter die Steuer an den Spieler weitergibt, ist seine eigene Entscheidung.

Die GGL hat 2024 für die Branche Bruttospielerträge von 1.963 Mio. € ausgewiesen, +12 % gegenüber dem Vorjahr; die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. €. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag 2024 bei 76 %, ein Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert. Diese Auszahlungsquote ist der Anteil der Einsätze, den die Anbieter zusammengenommen wieder an die Spieler ausgeschüttet haben – die Differenz zu 100 % ist die Marge der Branche, nicht eines einzelnen Marktes.

Was die GGL über den Schwarzmarkt weiß

Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen nach einer zugrunde liegenden Studie auf unerlaubte Angebote. Das ist deutlich weniger als die fünf Prozent, die eine ältere Marktanalyse auf Basis von Steuerdaten für 2022 ausgewiesen hatte; die GGL hat die Methodik später umgestellt. Beide Zahlen sind ehrlich gemeint, aber sie messen unterschiedliche Dinge: Die ältere Analyse maß nur den Sportwettenmarkt, die neuere den gesamten Online-Glücksspielmarkt.

Im Sportwettenmarkt 2024 lag das Verhältnis zwischen Pre-Match-Wetten und Live-Wetten bei 47 % zu 53 %. 78 % der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Wer außerhalb des lizenzierten Marktes spielt, fließt in diese Zahlen nicht ein – die GGL hat keinen Einblick in die Einsätze auf Offshore-Seiten.

Was Spieler tun können, wenn sie bereits bei einem Anbieter ohne Lizenz gespielt haben

Wer bei einem Anbieter ohne GGL-Erlaubnis gespielt und verloren hat, hat unter Umständen einen zivilrechtlichen Rückforderungsanspruch. Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich, aber der Trend zeigt in Richtung Rückzahlung. Die laufenden Verfahren vor dem BGH und dem EuGH werden klären, ob die Dienstleistungsfreiheit der EU einer solchen Rückforderung entgegensteht.

Wer noch spielt und aussteigen will, hat zwei Wege: die Selbstanzeige bei der zuständigen Landesbehörde, was wegen § 285 StGB theoretisch sinnvoll sein kann, und der Antrag auf Eintragung in die OASIS-Sperrdatei über einen lizenzierten Anbieter oder eine Beratungsstelle. Beide Schritte wirken nur innerhalb des lizenzierten Marktes; sie schließen die Offshore-Seiten nicht aus, deren Sperrsysteme untereinander nicht verbunden sind.

Was eine Beratungsstelle leistet – und was sie nicht leistet

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterhält eine Beratungstelefon-Nummer für Spielsucht, anonym und kostenlos. Die Caritas und die Diakonie bieten ebenfalls Beratung an. Diese Stellen können helfen, das eigene Spielverhalten einzuschätzen, einen Sperrantrag zu stellen und gegebenenfalls eine Therapie zu vermitteln.

Sie können nicht helfen, eine Wette bei einem Offshore-Anbieter rückgängig zu machen, einen Anbieter zur Auszahlung zu zwingen oder eine zivilrechtliche Klage vorzubereiten. Dafür braucht es einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Glücksspielrecht, idealerweise mit Sitz in Deutschland.

Was diese Seite zusammenfasst

Die Frage „Wettanbieter ohne deutsche Lizenz“ lässt sich nicht sauber beantworten, ohne den Kontext mitzuliefern. Wer in Deutschland wettet, kann dies legal bei einem von 27 Erlaubnisinhabern tun, die auf der GGL-Whitelist stehen. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet ohne Erlaubnis und ist damit nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 auf der Anbieterseite unerlaubtes Glücksspiel, mit zivil- und strafrechtlichen Folgen, die der Spieler im Ernstfall allein trägt.

Die Suche nach „Wettanbietern ohne deutsche Lizenz“ ist in den meisten Fällen die Suche nach Wettanbietern, die die deutschen Regeln nicht anwenden. Was diese Suche findet, ist eine Liste von Marken aus Malta, Curaçao und Anjouan, die in Deutschland offiziell nicht erreichbar sein sollten und es manchmal trotzdem sind. Wer auf einer dieser Seiten spielt, spielt außerhalb des deutschen Schutzsystems, mit allen Konsequenzen.

Wer innerhalb des deutschen Marktes spielen will, hat 27 erlaubte Anbieter zur Auswahl. Wer das nicht will, sollte zumindest wissen, worauf er sich einlässt.

Häufige Fragen zu Wettanbietern ohne deutsche Lizenz

Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis besitzt?

Die GGL führt auf glücksspiel-behoerde.de eine amtliche Whitelist, die jeden Erlaubnisinhaber mit Domain und Erlaubnisart auflistet. Steht die Domain dort, hat der Anbieter die Erlaubnis; steht sie nicht, fehlt sie. Eine .de-Domain allein beweist nichts, und eine ausländische Lizenz steht in Deutschland nicht für die deutsche Erlaubnis.

Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?

Der Anbieter betreibt nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Strafrechtlich kann das Organisieren mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, die Teilnahme mit bis zu sechs Monaten; gegen einzelne Spieler wird in der Praxis nicht vorgegangen. Zivilrechtlich haben deutsche Gerichte in mehreren Fällen die Rückzahlung verlorener Einsätze angeordnet, der BGH hat die Frage dem EuGH vorgelegt.

Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?

Nein. Eine Lizenz aus einem anderen Staat wirkt nur innerhalb des ausstellenden Staates. Für den deutschen Markt braucht ein Anbieter eine Erlaubnis der GGL; die Malta-Lizenz der Inhaber auf der Whitelist ist deren Heimat-Lizenz, nicht die deutsche. Wer eine Anjouan- oder Curaçao-Lizenz vorzeigt, hat keine deutsche Erlaubnis.

Was ändert sich bei fehlender Anbindung an OASIS und LUGAS?

Ohne OASIS gibt es keine bundesweite Sperre, die der Spieler nicht umgehen kann; eine Selbstsperre bei einem Offshore-Anbieter gilt nur dort. Ohne LUGAS-Limitdatei greift das gesetzliche 1.000 €-Monatslimit nicht, der Spieler kann so viel einzahlen, wie der Anbieter zulässt. Parallelenspiel über mehrere Anbieter hinweg ist auf Offshore-Seiten nicht ausgeschlossen, auf lizenzierten Seiten durch die Aktivitätsdatei blockiert.

Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten bei unlizenzierten Anbietern?

Es gibt deutsche Urteile, die Anbieter zur Rückzahlung verpflichtet haben. Der BGH hat die Frage am 25. Juli 2024 dem EuGH vorgelegt (Az. I ZR 90/23), der Generalanwalt hat am 19. März 2026 Rückzahlung grundsätzlich für möglich gehalten, mit einer Ausnahme für Fälle, in denen die Behörde die Lizenzpflicht vorerst nicht durchgesetzt hat. Bis zur EuGH-Entscheidung gilt: keine Refundierung ist garantiert.

Wie verhält es sich mit PayPal und anderen Zahlungswegen bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis?

PayPal hat in den letzten Jahren seine Geschäftsbedingungen für Glücksspiel deutlich verschärft und arbeitet mit den meisten Offshore-Anbietern nicht zusammen. Welche Zahlungsmittel ein konkreter Anbieter akzeptiert, steht in dessen AGB; die GGL hat darauf keinen Einfluss. Auf lizenzierten Anbietern muss die Zahlung von einem Konto auf den Namen des Spielers kommen, anonyme Zahlungsmittel wie Krypto sind ausgeschlossen.

Inhalt erstellt vom Team «Premier League Wetten»